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info@gersteltec.ch +41 (0)79 564 34 23 General-Guisan 26, 1009 Pully, Switzerland CH
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Gersteltec Engineering Solutions
Swiss Made SU-8 photoepoxy funktionelle Produkte für MEMS, LIGA und Mikroelektronik

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gersteltec Sàrl

Sehr geehrter Kunde

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Hergestellt in Pully, 1. Januar 2005
Gersteltec Sàrl

Klausel 1 Geltungsbereich, abweichende Bedingungen

1. Die nachstehenden Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Gersteltec Sarl (nachfolgend “Gersteltec” genannt). Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Käufer die ausschließliche Anwendung an. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Gersteltec und dem Käufer, auch wenn deren Anwendung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Entgegenstehende oder von den nachstehenden Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers sind auch dann nicht Bestandteil dieses Vertrages, wenn Gersteltec ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und in Kenntnis entgegenstehender abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

2. Änderungen und Ergänzungen der nachstehenden Lieferbedingungen, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

Klausel 2 Preise

1. Die vom Käufer geschuldete Zahlung für das bestellte Produkt wird nach dem am Liefertag gültigen Preis des bestellten Produkts in US-Dollar zuzüglich der in der Schweiz geltenden Umsatzsteuer in Höhe des am Tag der Rechnungsstellung gültigen Satzes berechnet.

2. Die in den Katalogen von Gersteltec angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer und allfällige Verbrauchssteuer.

Klausel 3 Auftragserteilung

1. Die Angebote von Gersteltec sind freibleibend.

2. Mündliche Bestellungen des Käufers oder Bestellungen des Käufers per Datenfernübertragung werden erst dann rechtsverbindlich, wenn Gersteltec die Bestellungen schriftlich bestätigt und der Käufer dem Bestätigungsschreiben von Gersteltec nicht unverzüglich widerspricht. Das Bestätigungsschreiben von Gersteltec regelt rechtsverbindlich den Inhalt des Vertragsverhältnisses und den Umfang der Lieferung.

Klausel 4 Mindestbestellwert

Für bestellte Produkte, deren Bestellwert unter mindestens 70,00 US-Dollar netto (zuzüglich Umsatzsteuer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) liegt, berechnet Gersteltec eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,00 US-Dollar.

Klausel 5 Lieferung

1. Die Verpflichtung von Gersteltec zur Lieferung des bestellten Produkts steht unter dem Vorbehalt, dass Gersteltec die Lieferung selbst erhält. Gersteltec wird den Käufer unverzüglich benachrichtigen, wenn er die Lieferung nicht selbst erhalten hat. Erfolgt die Lieferung nicht an Gersteltec, ist Gersteltec zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die vom Käufer geleistete Gegenleistung wird im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag zurückerstattet.

2. Teillieferungen sind zulässig und können von Gersteltec sofort in Rechnung gestellt werden.

3. Die in Angeboten und Bestellungen von Gersteltec angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.

4. Sind jedoch zwischen Gersteltec und dem Käufer verbindliche Liefertermine vereinbart, gilt folgendes: Im Falle höherer Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch oder anderer von Gersteltec nicht zu vertretender Umstände verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer dieser Ereignisse. Dauert ein Leistungshindernis aufgrund eines der vorgenannten Ereignisse länger als 2 Monate, sind sowohl der Käufer als auch Gersteltec berechtigt, wegen der nicht ausgeführten Arbeiten vom Vertrag zurückzutreten. Vor Ablauf dieser Frist ist der Rücktritt für beide Vertragsparteien wegen der oben genannten verzögernden Umstände ausgeschlossen. Voraussetzung für die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer, insbesondere die Zahlung vereinbarter Beträge und ggf. die Stellung vereinbarter Sicherheiten. Die Einrede der Nichterfüllung des Vertrages bleibt vorbehalten.

5. Informationen von Gersteltec über die Größe der Verpackungen oder die Art der Verpackung sind unverbindlich. Gersteltec wählt die Verpackung und den Versandweg nach den jeweiligen Anforderungen selbst aus. Transportverpackungen und alle anderen Verpackungen nach der Schweizerischen Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen.

6. Muss ein bestelltes Produkt versandt werden, so erfolgt dies ab dem jeweiligen Lager von Gersteltec auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Gersteltec steht es frei, die Spedition und das Transportmittel zu wählen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs des zu liefernden Produktes geht mit dem Versand ab Lager von Gersteltec auf den Käufer über, auch wenn die Lieferung frei Haus erfolgt.

7. Verzögert sich der Versand der bestellten Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der zu liefernden Ware von dem Zeitpunkt an auf den Käufer über, zu dem sie von Gersteltec eingelagert wird. Geht das zu liefernde Produkt während des Zeitraums, in dem der Käufer in Annahmeverzug gerät, versehentlich verloren, wird Gersteltec von seiner Leistungspflicht frei. Der Käufer bleibt zur vollständigen Zahlung verpflichtet. Die Gersteltec durch den Lieferverzug entstehenden Kosten (insbesondere Lagerkosten und Spesen) trägt bei Annahmeverzug ausschließlich der Käufer.

8. Gersteltec ist nicht verpflichtet, das bestellte Produkt gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen.

Klausel 6 Angaben zur Reinheit und Eignung

Der Käufer hat selbst zu prüfen, ob das bestellte Produkt für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Die von Gersteltec gelieferten Produkte entsprechen den Spezifikationen, die im Katalog oder auf dem Etikett angegeben sind. Bei Abweichungen sind die Angaben auf dem Etikett entscheidend. Die Spezifikation bezieht sich nur auf die angegebenen Stoffe und Werte sowie auf Pharmakopöedaten und Informationen über E-Nummern. Aussagen zur Eignung beziehen sich ausschließlich auf den vertraglichen Zustand der Produkte.
Die angegebenen Werte basieren auf den Prüfvorschriften von Gersteltec. Die im Katalog aufgeführten allgemeinen Produktstoffdaten dienen nur der Information und sind keine verbindliche Aussage über die Qualität der gelieferten Produkte. Gersteltec haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben. Bei der Herstellung von pharmazeutischen, kosmetischen oder Lebensmittelzubereitungen liegt die Einhaltung der üblichen medizinischen Anforderungen, GMP-Richtlinien und der geltenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen in der alleinigen Verantwortung des Käufers. Gersteltec haftet nicht für die Verwendung der gelieferten Produkte in pharmazeutischen, kosmetischen Zubereitungen und in Lebensmittelzubereitungen, es sei denn, die spezifische Anwendbarkeit wurde von Gersteltec in einem Lieferkatalog ausdrücklich beschrieben oder von ihm nach Prüfung genehmigt.

7 Reklamationen, Gewährleistung und Haftung

1. Der Käufer ist verpflichtet, das von Gersteltec gelieferte Produkt unverzüglich nach Ankunft zu untersuchen und Gersteltec unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Erhalt des Produkts, schriftlich über Mängel oder Abweichungen des gelieferten Produkts zu informieren. Mängel des Produkts, die trotz unverzüglicher und ordnungsgemäßer Prüfung durch den Käufer erst später erkennbar sind, sind vom Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 60 Tage nach Erhalt des Produkts, schriftlich an Gersteltec zu melden. Beanstandungen, die an Spediteure oder Dritte gerichtet sind, stellen keine formgerechte Mitteilung dar und sind unwirksam.

2. Mängel, die entgegen der vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers geltend gemacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Das Vorliegen eines an sich festgestellten und durch eine wirksame Reklamation mitgeteilten Mangels gibt dem Käufer die folgenden Rechte:
a. Liegt ein Sach- oder Rechtsmangel vor, kann Gersteltec nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Produkts leisten. Ein Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht. Wird der Kaufpreis ganz oder teilweise nicht bezahlt, kann Gersteltec die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer einen angemessenen Teil des Kaufpreises für den behaupteten Mangel bezahlt.
b. Nur wenn die Nacherfüllung auch fehlschlägt, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.
c. Der Käufer kann nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung nach den Bestimmungen der Ziffer 8 verlangen, wenn Gersteltec die Nacherfüllung nach Ziffer 7 Absatz 5 ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn die von Gersteltec gewählte Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder für den Käufer unzumutbar ist oder der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, die nicht eingehalten wurde. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn die Art des Problems oder Mangels oder andere Umstände nicht anders sind. Erfolgt aufgrund berechtigter Beanstandung eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit nach Ziffer 5 entsprechend.

Klausel 8 Entschädigung

1. Gersteltec haftet nicht für Ansprüche, die nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handhabung oder Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für das Vorliegen von Mängeln an einer nur nach Art spezifizierten Kaufsache.

2. Schadenersatzansprüche gegen Gersteltec sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen:
a. Gersteltec haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder mehrerer seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und für sonstige Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder mehrerer seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b. Gersteltec haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB für den Ersatz oder die Erstattung der dem Kunden entstandenen Kosten, wenn ein Anspruch auf die Verletzung einer von Gersteltec gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes beruht oder einer oder mehrere der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Gersteltec fahrlässig eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.
c. Gersteltec haftet ebenfalls, wenn einer oder mehrere seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht zur Berücksichtigung der Rechte, Rechtsgegenstände und Interessen des Kunden verletzt haben und die Leistung von Gersteltec für den Käufer nicht mehr zumutbar ist.
d. In den in Ziffer 8 (b) und (c) genannten Fällen ist der vom Käufer geforderte Schadenersatz auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ausgeschlossen.
e. Im Falle eines Lieferverzuges von Gersteltec hat der Käufer nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn eine von ihm nach Eintritt des Verzuges gesetzte Nachlieferungsfrist von mindestens 4 Wochen ebenfalls ohne Lieferung verstrichen ist und Gersteltec die Verzögerung der Lieferung zu vertreten hat. Der Schadensersatzanspruch des Käufers im Falle eines von Gersteltec zu vertretenden Lieferverzugs ist auf den Ersatz des daraus resultierenden Vermögensschadens bis zum vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzuges und Schadensersatz statt der Leistung sind ausgeschlossen.

3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche des Käufers nach dem Schweizer Produkthaftungsgesetz.

9 Mitteilungspflicht des Käufers

Der Käufer ist verpflichtet, Gersteltec auf besondere Risiken hinzuweisen, die ihm bekannt werden und die sich aus der Verwendung der gelieferten Ware ergeben.

Klausel 10 Zahlungsbedingungen

1. Wenn die Bestellung eine Rechnung unter 3000 US-Dollar summiert hat, ist die Zahlung “cash on order” fällig.

Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig und vom Käufer zu zahlen.

3. Hat der Käufer die verspätete Zahlung des Kaufpreises zu vertreten, sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit bestehenden Gegenansprüchen des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftiger Forderungen ausgeschlossen.

5. Alle Ansprüche von Gersteltec gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn Umstände vorliegen, die Gersteltec nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB oder den Bestimmungen des Vertrages zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen würden.

Klausel 11 Höhere Gewalt

1. Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, insbesondere auf einen der folgenden Gründe:
– Feuer
– Naturkatastrophen
– Krieg
– Anhang
– Allgemeine Rohstoffknappheit
– Begrenzung des Energieverbrauchs
– Arbeitskonflikte
– Oder wenn Vertragsverletzungen durch Lieferanten durch eine der oben genannten Ursachen verursacht werden. Diese Regel gilt für alle vertraglichen Verpflichtungen einschließlich Ausgleichsverpflichtungen.

2. Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Kündigung kündigen, wenn die Erfüllung mehr als sechs Monate gemäß § 11 Abs. 1 verhindert ist.

Klausel 12 Eigentumsvorbehalt

1. Jede von Gersteltec gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Befriedigung aller Forderungen aus dem Geschäftsverkehr Eigentum von Gersteltec (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Veräußerung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkts durch den Käufer ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes des Käufers zulässig. Unter keinen Umständen darf das Produkt im Rahmen des laufenden Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte weitergegeben werden.

2. Wird das Produkt im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verkauft, tritt an die Stelle des Produkts der gezahlte Kaufpreis. Der Käufer tritt hiermit alle Forderungen aus einer Veräußerung an Gersteltec ab. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Merck nachkommt. Aufgrund des verlängerten Eigentumsvorbehalts (Abtretung der jeweiligen zukünftigen Kaufpreisforderungen) ist eine Abtretung an einen Dritten, insbesondere ein Kreditinstitut, nicht zulässig. Gersteltec ist jederzeit berechtigt, die Rückgabe und Prüfung der Verkaufsunterlagen des Käufers zu verlangen und seinen Käufer über die Abtretung zu informieren.

3. Ist die Forderung des Käufers aus einem Weiterverkauf in eine laufende Rechnung aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit seine Forderung aus der laufenden Rechnung gegen seinen Käufer an den Lieferanten ab. Der abgetretene Betrag ist derjenige, den der Lieferant dem Käufer für die weiterverkaufte Vorbehaltsware berechnet hat.

4. Wird das Eigentum des Bestellers gepfändet, ist der Lieferant unverzüglich durch Übersendung einer Kopie des Vollstreckungsbescheides und einer beglaubigten Garantie zu benachrichtigen, dass es sich bei dem gepfändeten Produkt um das vom Lieferanten gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkt handelt.

5. Übersteigt der Wert der Sicherheit nach den vorstehenden Absätzen auf absehbare Zeit den Betrag der hierdurch gesicherten Forderungen um mehr als 20%, so ist der Besteller berechtigt, vom Lieferanten die Freigabe der Sicherheit zu verlangen, soweit ein Überschuss vorliegt.

6. Die Geltendmachung der Rechte des Lieferanten aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs wird nur für die bestehende Forderung von Gersteltec gegen den Käufer berechnet.

Klausel 13 Widerrufsrecht

Gersteltec ist aus folgenden Gründen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:
a. Wird entgegen den vor Vertragsschluss getroffenen Annahmen festgestellt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Bei Wechsel- oder Scheckprotest, Zahlungseinstellung des Käufers oder erfolglosem Vollstreckungsversuch gegen den Käufer kann automatisch von einer mangelnden Kreditwürdigkeit ausgegangen werden; dies muss nicht unbedingt zwischen Lieferant und Käufer geschehen.
b. Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Informationen von erheblicher Bedeutung waren.
c. Wird die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferers stehende Ware anders als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr des Bestellers veräußert, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Pfändung. Ausgenommen hiervon sind nur solche, bei denen der Lieferant der Übertragung schriftlich zugestimmt hat.
d. Hat Gersteltec ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Bestimmungen des BGB.

14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Ist der Käufer Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Gersteltec (Pully-Schweiz). Alle Verpflichtungen aus dem Vertrag gelten als am Sitz der Gersteltec erfüllt. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem zwischen dem Käufer und Gersteltec abgeschlossenen Vertrag ist der Sitz von Gersteltec am Hauptsitz in Pully.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Dies gilt auch, wenn eine unbeabsichtigte Unterlassung im Vertrag festgestellt wird. An die Stelle einer ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung tritt oder eine unbeabsichtigte Lücke im Vertrag durch eine angemessene Regelung tritt, die, soweit rechtlich möglich, dem Willen der Vertragsparteien oder dem, was sie nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, am nächsten kommt, wenn sie daran gedacht hätten.

3. In jedem Fall, insbesondere auch bei internationalen Lieferungen, gilt das schweizerische Recht (BGB). Für Auslandsgeschäfte gilt subsidiär das Recht des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980. Die oben genannten Regeln haben Vorrang vor den Regeln nach dem CISG.